Um möglichen gefährlichen Vergiftungen vorzubeugen, kann privates Sammelgut den Pilzkontrollstellen des Amtes für Umweltschutz und Lebensmittelkontrolle der Stadt Bern zur kostenlosen Kontrolle vorgewiesen werden.Die Kontrollstellen sind wie folgt geöffnet:
Während des ganzen Jahres: Bern-Stadt: Amt für Umweltschutz und Lebensmittelkontrolle Brunngasse 30 Parterre
Montag, Mittwoch und Freitag: 13.30 - 17.00 Uhr
Zusätzlich von ca. Anfang August bis ca. Ende Oktober: Bern-Bümpliz: Frankenstrasse 1 1. Untergeschoss
Dienstag und Donnerstag: 18.00 - 19.00 Uhr Samstag und Sonntag: 17.00 - 18.00 Uhr
Vom 1. bis 7. jeden Monats bleiben die Kontrollstellen geschlossen (gesetzliches Sammelverbot).
Pilzsammelverbot:
In der Zeit vom 1. bis zum 7. jeden Monats ist das Sammeln von Pilzen gesetzlich verboten. Die Pilze benötigen diese Zeit für ihre Fortpflanzung, indem sie absporen. Deshalb bleiben die Pilzkontrollstellen während der genannten Dauer geschlossen.
Bewilligung:
Das gewerbsmässige Sammeln (Markt, Gaststätten usw.) von wildwachsenden Pflanzen bedarf einer Bewilligung des Naturschutzinspektorates gemäss Artikel 33 des Naturschutzgesetzes. Gesuchsformulare können beim Naturschutzinspektorat des Kantons Bern, Herrengasse 22, bezogen werden.