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Um möglichen gefährlichen Vergiftungen vorzubeugen, kann privates Sammelgut den Pilzkontrollstellen des Amtes für Umweltschutz und Lebensmittelkontrolle der Stadt Bern zur kostenlosen Kontrolle vorgewiesen werden.Die Kontrollstellen sind wie folgt geöffnet:

Während des ganzen Jahres:
Bern-Stadt:
Amt für Umweltschutz und Lebensmittelkontrolle
Brunngasse 30
Parterre

Montag, Mittwoch und Freitag: 13.30 - 17.00 Uhr

Zusätzlich von ca. Anfang August bis ca. Ende Oktober:
Bern-Bümpliz:
Frankenstrasse 1
1. Untergeschoss

Dienstag und Donnerstag: 18.00 - 19.00 Uhr
Samstag und Sonntag: 17.00 - 18.00 Uhr

Vom 1. bis 7. jeden Monats bleiben die Kontrollstellen geschlossen (gesetzliches Sammelverbot).

Pilzsammelverbot:

In der Zeit vom 1. bis zum 7. jeden Monats ist das Sammeln von Pilzen gesetzlich verboten. Die Pilze benötigen diese Zeit für ihre Fortpflanzung, indem sie absporen. Deshalb bleiben die Pilzkontrollstellen während der genannten Dauer geschlossen.

Bewilligung:

Das gewerbsmässige Sammeln (Markt, Gaststätten usw.) von wildwachsenden Pflanzen bedarf einer Bewilligung des Naturschutzinspektorates gemäss Artikel 33 des Naturschutzgesetzes.
Gesuchsformulare können beim Naturschutzinspektorat des Kantons Bern, Herrengasse 22, bezogen werden.

Weitere Informationen finden Sie hier!